Beitragsordnung des Wassersportclub Westen e.V.

Stand 2026
  1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. Februar 2024 zum 1. März 2024 in Kraft.
BeitragJährlich
Aktives Mitglied50,00 €
Partner50,00 €
Studenten50,00 €
Jugendliche bis 17 Jahrebeitragsfrei
Schülerbeitragsfrei
Kinderbeitragsfrei
Ab dem 3. KindBeitragsfrei
Fördermitglied50,00 €
Lager- und LiegeplatzJährlich
Motor- oder Segelbootbis 6,50 m Rumpflänge, max. 2,50 m Breite160,00 €
Paddelboot (Kajak)10,00 €
Kanadier10,00 €
GebührenEinmalig
Schlüsselpfand25,00 €
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner