Beitragsordnung des Wassersportclub Westen e.V.

Stand 2024
  1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. Februar 2024 zum 1. März 2024 in Kraft.
AufnahmegebührEinmalig
HauptmitgliedMotor- oder Segelboot190,00 €
HauptmitgliedKanu, Kajak, SUP o.ä.50,00 €
Partner12,00 €
Jugendliche12,00 €
BeitragJährlich
Aktives Mitglied120,00 €
Partner70,00 €
Studenten35,00 €
Jugendliche bis 17 Jahre22,00 €
Schüler22,00 €
Kinder22,00 €
Ab dem 3. KindBeitragsfrei
Fördermitglied42,00 €
Lager- und LiegeplatzJährlich
Motor- oder Segelbootbis 6,50 m Rumpflänge, max. 2,50 m Breite100,00 €
Paddelboot (Kajak)12,00 €
Kanadier14,00 €
GebührenEinmalig
Schlüsselpfand25,00 €
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